Aktuelle Hygieneregeln

Unter Einhaltung der aktuell geltenden Maßnahmen, gilt für die Fahrgäste bis auf Weiteres eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung vom Typ FFP2-Maske (oder gleichartige wie KN 95, N95, CPA) im Zug und während der Fahrt.

Außnahmen
Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen befreit.
Kinder von 6 bis 16 Jahren dürfen statt einer FFP2-Maske eine OP-Maske tragen.

Zur Einhaltung der oben beschriebenen Maßnahme ist in allen Bereichen mit Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.
Ebenfalls wird weiterhin darum gebeten, die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen und die Niesetikette einzuhalten und auf eine Mitfahrt mit auffälligen Symptomen zu verzichten.

Bleiben Sie gesund!